Vorstand

 

Präambel

Der SV Eintracht Eich e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

  1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
  2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
  3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
  2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.
  3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
  4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, der Übungsleiterinnen und Übungsleiter und andere Funktionsträger mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Geschäftsführer zugeordnet.

Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
  3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

§6 Kommunikation per E-Mail

  1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
  2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

§8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss der Verein keinen Datenschutzbeauftragten benennen.

 

§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Geschäftsführer. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand nach §26 vorgenommen werden. Der Geschäftsführer ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
  2. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Geschäftsführer weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Geschäftsführers kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
  2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

Kontakt Datenschutzbeauftragter: datenschutzbeauftragter@sv-eich.de

 

 

Liebe Vereinsfreunde

Der Vorstand des SV Eintracht Eich wünscht allen Mitgliedern und Freunden des Vereins ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familie und einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr!

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für das vergangene Jahr bedanken - für das Engagement der ehrenamtlichen Trainer, Übungsleiter und Schiedsrichter, für die Unterstützung durch Familien und Freunde, sowie für alle stillen Helfer, die im Hintergrund dafür sorgen, dass alles reibungslos funktioniert.

Nutzt die kleine Auszeit, um Kraft zu tanken und dann gemeinsam wieder in ein spannendes Vereins-Jahr einzutauchen!
Allen Mannschaften wünschen wir eine erfolgreiche und eine verletzungsfreie Rückrunde - und natürlich jede Menge Spaß in allen anderen Gruppen des SV Eintracht Eich.

Beste Grüße

Der Vorstand

Liebe Vereinsfreunde

Der SV Eintracht Eich hat sich dem AmazonSmile Programm angeschlossen.

AmazonSmile ist eine einfache Möglichkeit den Verein bei jedem Einkauf auf AMAZON zu unterstützen, ohne dass dafür Kosten anfallen. Ihr erfahrt auf der neuen Website das identische Shopping-Erlebnis, das ihr von www.amazon.de kennt und profitiert von derselben Auswahl und den Einkaufsmöglichkeiten – mit dem zusätzlichen Vorteil, dass Amazon 0,5% der Einkaufssumme an den SV Eich spendet.

 

Wie kaufe ich bei smile.amazon.de ein?

Um bei AmazonSmile einzukaufen, öffnet einfach den Link https://smile.amazon.de/ch/29-660-01385 im Web-Browser Eures Computers oder Eures mobilen Gerätes. Ihr könnt auch ein Lesezeichen für https://smile.amazon.de/ch/29-660-01385 hinzufügen, um es noch einfacher zu machen, zu smile.amazon.de zurückzukehren und Euren Einkauf zu beginnen. Wichtig dabei ist, dass der SV Eintracht Eich e.V. als Organisation für die Spende angewählt ist.

 

Welche Produkte bei smile.amazon.de sind für das Programm qualifiziert?

Millionen von Produkten sind für smile.amazon.de qualifiziert. Qualifizierte Produkte werden mit der Kennzeichnung „Qualifiziert für smile.amazon.de“ auf ihren Produktdetailseiten angezeigt. Unter anderem sind wiederkehrende Spar-Abo-Käufe, und Abonnementverlängerungen derzeit nicht qualifiziert.

 

Kann ich mein bestehendes Konto auf smile.amazon.de verwenden?

Ja, Ihr könnt dasselbe Konto auf Amazon.de und smile.amazon.de verwenden. Euren Warenkorb, Wunschzettel, Hochzeits- oder Baby-Geschenkeliste und andere Kontoeinstellungen sind ebenfalls dieselben.

 

Wie wähle ich beim Einkaufen bei smile.amazon.de den SV Eintracht Eich e.V. aus, den ich unterstützen möchte?

Bei Ihrem ersten Besuch bei smile.amazon.de müsst Ihr eine Organisation auswählen, den SV Eintracht Eich e.V. oder ihr geht direkt über folgenden Link https://smile.amazon.de/ch/29-660-01385 . AMAZON wird Eure Auswahl speichern. Wenn Ihr nun auf smile.amazon.de einkaufen geht, sammelt Amazon 0,5% des Wertes Eurer gesamten qualifizierten Einkäufe für die Organisation Eurer Wahl (SV-Eich).

 

Wie viel von meinem Einkauf schreibt Amazon der dem SV Eintracht Eich e.V. gut?

Amazon schreibt 0,5% des Wertes Eurer gesamten qualifizierten Einkäufe gut. Der Wert setzt sich aus dem für den Artikel bezahlten Preis, abzüglich Rabatte und exklusive Versand-, Bearbeitungs-, Geschenkverpackungsgebühren, Steuern oder Servicegebühren zusammen.

Der Vorstand 
SV Eintracht Eich

 

Der FVR war am 01-Juni-2017 zu Gast beim SV-Eich. Dabei begrüßten die Vereinsvertreter des SV-Eintracht Eich und Vertreter der SG den Präsidenten des Fußballverbandes Rheinland, Walter Desch, Armin Bertsch, Geschäftsführer des FVR sowie den hauptamtlichen für den Masterplan verantwortlichen Mitarbeiter Sebastian Reifferscheid.

Ziel des Dialoges zwischen Verein, Kreis und Verband ist es, zu einem engeren Austausch zwischen Verband und Verein beizutragen, die Kommunikation untereinander zu fördern und den Amateurfußball deutlicher wertzuschätzen. In 90 Minuten und einer 30-minütigen Verlängerung hatten die Vereinsvertreter die Gelegenheit, den Verbandsverantwortlichen im direkten Gespräch mitzuteilen, was im Verein gut oder schlecht läuft, wie es um die Finanzen des Vereins steht, oder aber welche Erwartungen man an den Verband hat.

Positiv anzumerken ist, dass durch diese Veranstaltung neue Ideen auf den Tisch kamen, um den Verein wie auch die ehrenamtliche Tätigkeit attraktiver zu gestalten, mit dem Ziel weitere Vereinsfreunde zu gewinnen.

Der Vorstand
SV-Eintracht Eich

 

 

Liebe Vereinsfreunde

hiermit möchte der Vorstand zur Jahreshauptversammlung am 31.03.2017 um 20:00 Uhr in das Vereinslokal „Gasthaus Lenzgen“ recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Eröffnung und Begrüßung; Formalien
  2. Totengedenken
  3. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung
  4. Berichte der Vorstandsmitglieder, der Abteilungsleiter und der Kassenprüfer.
  5. Aussprache und Fragen zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Beitragserhöhung
  8. Ehrungen
  9. Anträge
  10. Verschiedenes
  11. Schlusswort

Anträge für weitere Tagesordnungspunkte sind bis 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Der Vorstand freut sich auf euren Besuch und wünscht sich eine rege Beteiligung.

Der Vorstand SV-Eich

Seite 3 von 7